• Praxisanalyse

    Sind Sie sicher über den richtigen „Wert“ Ihrer Praxis?

Umsatzcheck

Sie möchten heute schon wissen, was Sie morgen erwartet? Mit unserem Umsatz-Check können Sie sich einen Überblick Ihrer Umsatzsituation schaffen noch bevor das Jahr zu Ende ist.

Umsatzcheck als Excel Dokument zum Download! (ZIP-Datei, 222 KB)

Sind Sie sicher über den richtigen Wert Ihrer Praxis?

Sie möchten Ihre Praxis verkaufen und brauchen Gewissheit über den wahren Wert Ihrer Praxis? Neben dem Substanzwert einer Praxis spielt der ideelle Wert Ihrer Praxis eine wichtige Rolle. Eine Vielzahl verschiedener wertsenkende oder werterhöhende Merkmale kommen für die Bestimmung in Betracht.
Unter dem ideellen Wert – auch den sogenannten Goodwill oder immateriellen Praxiswert – versteht man die Chance, eine eingeführte Arzt- oder Zahnarztpraxis mit ihrem Patienten- oder Überweiserstamm wirtschaftlich mit Erfolg weiterzuführen. Der ideelle Wert entsteht durch einer mehrjährigen Vertrauensbeziehung zwischen Praxisinhaber und Patienten und ist nachhaltig personengebunden.
Jetzt heißt es nur noch den „richtigen“ Wert finden. Mit unserem Download erhalten Sie konkrete Angaben. Probieren Sie es aus!

Good will Dokument als Excel Dokument zum Download! (30 KB)

Steuerhochrechnung

Ihr Schutz vor steuerlichen Überraschungen
Wir schützen unsere Mandanten vor bösen Überraschungen. Während sich Jahresabschluss und Steuererklärung immer mit der Vergangenheit beschäftigen, können wir mit unseren steuerlichen Hochrechnungen intensiv die verbleibende Zeit des Jahres mit Ihnen gestalten.
Alle unsere Mandanten erhalten von uns zum 30. September jeden Jahres eine Hochrechnung. Diese Hochrechnung erstellen wir gemeinsam mit Ihnen Ende Oktober, wenn Ihnen die Abrechnung der KV oder KZV für das zweite Quartal vorliegt.
Mit diesen Hochrechnungen können wir dann bei Bedarf einen Herabsetzungsantrag für die Vorauszahlung zum 10. Dezember des Jahres stellen.
Sofern wir feststellen, dass Ihre Zahlen im laufenden Kalenderjahr erheblich von denen des Vorjahres abweichen, wird auch in diesen besonderen Fällen schon eine Hochrechnung zum 30. Juni des Kalenderjahres erstellt. Mit Vorliegen der Buchführung zum 31. Dezember des Kalenderjahres wird die Hochrechnung nochmals mit den tatsächlichen Zahlen abgeglichen.

Beispiel einer Steuerhochrechnung:

Hochrechnungsbeispiel zum Download! (43 KB)